Ab dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act vollständig. Wissen Sie, welche Ihrer KI-Systeme betroffen sind? In einem halben Tag wissen Sie es genau – inklusive schriftlichem Report und Handlungsplan.
In Gesprächen mit Mittelständlern höre ich immer wieder dasselbe: „Wir nutzen keine KI." Meistens stimmt das nicht.
Recruiting-Tools mit automatischem CV-Screening, CRM-Systeme mit Scoring, Microsoft Copilot, ChatGPT-Integrationen – viele laufen bereits, ohne dass Entscheider sie als „KI" wahrnehmen.
Der Act unterscheidet vier Klassen – von „kein Aufwand" bis „vollständige Dokumentation, Konformitätsbewertung, menschliche Aufsicht". Wer nicht klassifiziert, weiß nicht, was ihn trifft.
August 2026 wirkt weit weg – ist es nicht. Hochrisiko-Systeme brauchen Dokumentation, Anbieter-Konformitätsnachweise und Schulungsnachweise. Das entsteht nicht über Nacht.
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU gilt der niedrigere Wert – aber auch 3 % Umsatz sind für ein Unternehmen mit 5 Mio. € Umsatz 150.000 €.
Drei klar strukturierte Phasen – in einem halben Tag zu einem vollständigen Bild Ihres KI-Einsatzes und Ihrer Compliance-Situation.
Systematische Erhebung aller KI-Systeme im Unternehmen – inkl. eingebetteter KI in bestehender Software (ERP, CRM, HR-Tools, Microsoft 365). Häufig werden dabei Systeme sichtbar, die intern nicht als „KI" eingestuft wurden.
Jedes identifizierte System wird den vier Risikoklassen des EU AI Acts zugeordnet. Für Hochrisiko-Systeme werden konkrete Pflichten benannt: Konformitätsdokumentation, Risikomanagementsystem, Schulungsnachweise, Protokollierungspflicht.
Schriftlicher Report (8–12 Seiten) mit vollständigem KI-Inventar, Risikomatrix, DSGVO-Abgleich und priorisierten Maßnahmen. Der Report ist so aufgebaut, dass er als Basis für Folgeprojekte oder externe Prüfungen genutzt werden kann.
Kein generischer Fragebogen-Output. Ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Dokument, das intern als Compliance-Nachweis verwendet werden kann und die Basis für alle weiteren Maßnahmen bildet.
Illustrative Vorschau · Inhalt wird individuell auf Ihr Unternehmen angepasst
Festpreis ohne Überraschungen. Mit BAFA-Förderung ist der Eigenanteil deutlich geringer als die Alternative: nachträgliche Compliance-Aufwände oder Bußgelder.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" subventioniert externe Beratungsleistungen für KMU. Der KI-Compliance-Audit ist förderfähig. Hinweis: Unsere BAFA-Zulassung ist beantragt und wird ab ca. 20. Juni 2026 verfügbar sein – erst dann können Anträge gestellt werden.
KMU mit Sitz in Deutschland, die seit mehr als 2 Jahren am Markt sind. Max. 249 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Jahresumsatz. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Bis zu 800 € Zuschuss (50 % von max. 1.600 € förderfähigem Beratungshonorar). Neue Bundesländer und Berlin: bis zu 1.000 € (50 % von 2.000 €). Antragstellung vor Projektbeginn Pflicht.
Wir klären gemeinsam ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist und stellen das Angebot BAFA-konform auf.
Sie stellen den Antrag online über die BAFA-Beraterbörse – vor Projektbeginn. Wir unterstützen dabei.
Nach Antragsbestätigung führen wir den KI-Audit durch. Sie erhalten den schriftlichen Report.
Nach Projektabschluss: Verwendungsnachweis einreichen, BAFA überweist den Zuschuss direkt an Sie.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch. In 30 Minuten klären wir, ob der Audit für Sie relevant ist, ob BAFA-Förderung für Sie in Frage kommt und ab wann wir loslegen können.